Copyright © Frankfurter Rundschau vom 18. Juni 2001

DOKUMENTATION

D/R/S - Nr. 138 • Seite 6


Verteidigungsoffensive im Reagenzglas

B-Waffen-Forschung und die Geheimniskrämerei der Bundeswehr / Jan van Aken vom sunshine project über die gentechnische Aufrüstung von Krankheitskeimen

Hantieren mit Viren: Die Bundeswehr lässt verstärkt potenzielle Bio-Waffen erforschen.

Die biologisch-gentechnische Abwehrforschung der Bundeswehr werde seit 1995 massiv ausgebaut, berichtet der promovierte Zellbiologe Jan van Aken vom „sunshine project", das sich gegen die „feindselige Anwendung der Biotechnologie" engagiert. Die Organisation hat aus öffentlich zugänglichen Quellen die B-Waffen-Aktivitäten der Bundeswehr zusammengetragen. Sie sieht zwar keinen Anhaltspunkt für eine offensive Ausrichtung der Bundeswehr, will aber zeigen, wie unscharf die Grenzen zwischen Verteidigungsforschung und aktiver Anwendung sein können. Wir dokumentieren einen von Jan van Aken erstellten Auszug aus dem Heft „Biologische Waffen - Forschungsprojekte der Bundeswehr". Sie ist erhältlich bei „the sunshine project", Groß Flottbeker Straße 44, 22607 Hamburg, Fax: 040-67503988 oder per Internet unter www.sunshine-project.org Mit der Thematik befasste sich der Kongress „Geist gegen Gene" vom 30. Juni bis 1. Juli 2001 im Uraniahaus Berlin.


Die biologische Abwehrforschung der Bundeswehr wird seit 1995 massiv ausgebaut, der Etat für die Biowaffenforschung ist im Vergleich zum Gesamthaushalt überdurchschnittlich stark gestiegen. Diese Verteidigungsoffensive im Reagenzglas steht erklärtermaßen im direkten Zusammenhang mit der Neuorientierung der Bundeswehr auf Auslandseinsatze.

Die Bedrohung durch biologische Waffen hat sich nach Einschätzung des Verteidigungsministeriums (BMVg) erhöht - aber nicht, weil jetzt mit dem Abwurf von Bakterienbomben über München oder Berlin gerechnet wird, sondern weil die ,,Krisenreaktionskräfte" im Auslandseinsatz tendenziell einer höheren B-Gefahr ausgesetzt sind.

Dadurch ist, so der Sprachgebrauch des BMVg, eine "Bedarfslücke" entstanden, die momentan in den Forschungsinstituten der Bundeswehr und der Nato geschlossen werden soll. Insofern ist der massive Ausbau der Biowaffenforschung bei der Bundeswehr als Teil einer Aufrüstung zu begreifen, die die Voraussetzung für den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Nato-Gebietes erst schafft.

Die Bundeswehr ist sicherlich nicht an der Entwicklung von Biobomben und Killerbakterien beteiligt, sondern betreibt ein defensiv ausgelegtes Forschungsprogramm. Offensive Biowaffenforschung ist in Deutschland verboten, und es besteht kein begründeter Zweifel daran, dass die Bundeswehr dieses Verbot befolgt. Allerdings zeigen verschiedene Beispiele aus dem Forschungsbereich des BMVg, wie schwierig - wenn nicht unmöglich - eine klare Unterscheidung in Offensiv- und Defensivforschung ist.

Die Bundeswehr zeigt sich bislang ignorant gegenüber der Zweischneidigkeit der biologischen Abwehrforschung. Eine sehr sorgfältige und öffentliche Bewertung der Einzelprojekte ist ebenso nötig wie klare Grenzziehungen.

Über die Biowaffenforschung bei der Bundeswehr sind bislang nur wenige Fakten öffentlich bekannt. Das Verteidigungsministerium weigert sich konsequent, Fakten offen zu legen und sich einer kritischen Diskussion zu stellen. In diesem Bericht sind Informationen aus verschiedenen öffentlichen Quellen zusammengetragen worden, um einen Überblick über Art und Umfang der Biowaffenforschung in Deutschland zu geben und so eine offene und öffentliche Diskussion um Sinn, Unsinn und Risiken der Projekte zu ermöglichen.

Im Vergleich mit anderen EU-Staaten hat die Bundeswehr ein recht umfangreiches biologisches Forschungsprogramm. Zwar nimmt Großbritannien innerhalb der EU mit einem B-Etat von weit über 50 Millionen Mark zweifelsohne eine einsame Spitzenstellung ein, doch wird in vielen anderen europäischen Ländern nur eine sehr eingeschränkte biologische Abwehrforschung betrieben.

Zehn Millionen Mark gab das Verteidigungsministerium im Jahre 1999 für den „medizinischen B-Schutz" aus. Das entspricht einer Steigerung von fast 60% gegenüber dem B-Etat in 1994. Die Hälfte des Geldes wurde für Projekte innerhalb der Bundeswehr ausgegeben, vor allem an der Sanitätsakademie (SanAk) der Bundeswehr in München sowie am Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien (WIS) in Münster. Während an der Sanitätsakademie eher die Grundlagenforschung betrieben wird, konzentriert das WIS in Münster sich auf die technische Entwicklung von einsatztauglichen Geräten und Verfahren sowie auf die Testung von Neuentwicklungen.

An der SanAk wird im Institut für Mikrobiologie von rund 22 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen - davon sieben Wissenschaftlerinnen - biologische Abwehrforschung betrieben. Das Institut umfasst gut 1000 Quadratmeter Laborfläche der Sicherheitsstufe 2, ein Hochsicherheitslabor (Stufe 3) ist zurzeit im Aufbau. Am WIS sind 33 Personen (darunter elf Wissenschaftlerinnen) mit dem B-Schutz befasst.

In Münster stehen ein Hochsicherheitslabor (230 Quadratmeter) der Stufe 3 sowie gut 500 Quadratmeter Sicherheitslabor der Stufe 2 zur Verfügung. Am WIS wird auch mit gefährlichen Krankheitserregern der Stufe 3 gearbeitet.

Zivile Auftragnehmer

Die andere Hälfte des B-Etats wurde an zivile Auftragnehmer vergeben, vornehmlich an Universitäten. Im Jahre 1999 hat das Verteidigungsministerium 17 Einzelprojekte zum Schutz vor biologischen Waffen bei zivilen Forschungseinrichtungen in Auftrag gegeben. Bislang verweigert das BMVg eine Veröffentlichung der Auftragnehmer sowie der dort durchgeführten Projekte. Anhand von Bundeswehrdokumenten sowie Veröffentlichungen einiger Universitätsinstitute konnten einige der zivilen Auftragnehmer identifiziert werden:

Ludwig-Maximilian-Universität München: Seit mindestens 1988 werden am Institut für Medizinische Mikrobiologie der Tierärztlichen Fakultät in Zusammenarbeit mit der Sanitätsakademie der Bundeswehr Nachweise für Orthopocken-Viren entwickelt.

Universität Gießen: Unter der Projektnummer 18.2400.13p wurde bis Ende 2000 im Gießener Institut für Infektionskrankheiten der Tiere im Auftrag des BMVg ein Impfstoff gegen Gasbrand entwickelt. Dafür wurden nichttoxische Varianten des Gasbrand-Toxins gentechnisch produziert und deren Eignung als Impfstoff untersucht. Seit 1990 und bis voraussichtlich Ende 2002 wird in einem zweiten Projekt an Nachweisen für und Impfstoffen gegen den Erreger des Q-Fiebers geforscht. Beide Projekte werden mit zusammen ca. 590000 Mark jährlich vom BMVg gefördert.

Universität Hohenheim: Seit mindestens 1992 wird in Hohenheim am Institut für Umwelt- und Tierhygiene im Auftrag des BMVg an der Entwicklung von Nachweisen für Milzbrand-Bakterien (Anthrax) geforscht. Es gibt eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Institut und der Bundeswehr.

Tierärztliche Hochschule Hannover:
Seit mindestens 1990 werden am virologischen Institut der THH im Auftrag des BMVg Nachweisverfahren für Viren und Bakterien entwickelt. Ein Anfang der 1990er Jahre von Frau Dr. Greiser-Wilke entwickeltes Nachweissystem für Alphaviren wird derzeit am WIS in Münster von der Bundeswehr zur Einsatztauglichkeit weiterentwickelt.

Universität Freiburg: Am Universitätsklinikum Freiburg wurde laut Forschungsbericht der Universität Freiburg im Auftrag des BMVg bis März 2001 ein Schnellnachweis für Bunya-Viren entwickelt.

Weitere mögliche zivile Auftragnehmer des BMVg sind z.B. das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg, die Fa. Biotecon in Potsdam, der Lehrstuhl für Hygiene und Technologie der Milch an der LMU München, die Fa. Micromun in Greifswald sowie die Universitätsklinik Regensburg. Es gibt Hinweise auf eine enge Kooperation mit dem BMVg, es ist jedoch nicht eindeutig belegt, ob sie auch formal im Auftrag des Verteidigungsministeriums biologische Abwehrforschung betrieben haben. Auf Nachfrage waren Sie nicht zu einer Auskunft bereit.

Das „dual use"-Problem

Einige Projekte, die bei der Bundeswehr oder im Auftrag des BMVg durchgeführt werden, werfen erhebliche Fragen auf, die hier im Einzelnen genauer beleuchtet werden sollen. Dabei geht es nicht um ein prinzipielles Verbot von Defensivforschung, denn streng genommen ist jegliche medizinische Entwicklung auch defensive Bio-waffenforschung. Jedes „zivil" entwickelte Antibiotikum könnte auch zur Behandlung nach einem Biowaffenangriff eingesetzt werden und theoretisch unter dem Begriff der Defensivforschung subsumiert werden. Andererseits darf nicht automatisch jedes Projekt einen Persilschein ausgestellt bekommen, nur weil es mit dem Prädikat „defensiv" ausgestattet ist.

Problematisch wird die Defensivforschung dadurch, dass sie mit dem Problem des „dual use" behaftet ist. Fast alles Wissen und jedwede Ausrüstung, die für ein offensives Biowaffenprogramm benötigt wird, haben auch mögliche Anwendungen in der zivilen Forschung in Biologie und Medizin. Nur eine hauchdünne Linie trennt offensive und defensive Biowaffenforschung. Die Frage, ob ein bestimmtes Experiment offensiv oder defensiv ausgelegt ist, kann oft nicht durch objektive Kriterien beantwortet werden, sondern nur durch die dahinter stehende Absicht.

Selbst Impfstoffe haben „dual-use"-Charakter. Sie wirken zwar auf den ersten Blick eindeutig defensiv. Möchte ein Angreifer jedoch eine biologische Waffe einsetzen, müsste er auch einen Impfstoff zum Schutz der eigenen Streitmacht und Bevölkerung bereithalten. Die Durch impfung einer ganzen Armee - wie zurzeit in den USA gegen Milzbrand - könnte auch als Hinweis auf ein offensives Programm gewertet werden.

Gentechnik mit Biowaffen

Gentechnische Verfahren gehören mittlerweile zum Standardrepertoire eines jeden medizinischen Laboratoriums. Entsprechend wird auch bei vielen Projekten des BMVg gentechnisch gearbeitet. Alle gentechnischen Projekte im Aufgabenbereich des BMVg müssen einmal jahrlich an den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages gemeldet werden. Einige dieser Projekte sind beispielsweise im C-Waffen-Bereich angesiedelt oder befassen sich mit der Auswirkung ionisierender Strahlung. 15 gentechnische Forschungsprojekte wurden im Bereich der biologischen Abwehrforschung durchgeführt, darunter die folgenden:

Schnellnachweis von Q-Fieber: Gene vom Erreger des Q-Fiebers werden in Darmbakterien übertragen, um Ausgangsmaterial für die Herstellung von Antikörpern zu gewinnen.

Entwicklung einer Milzbrand-Impfung:

durch eine gentechnische Kombination von Milzbrand und Salmonellen soll ein neuartiger Impfstoff geschaffen werden.

Grundlagenforschung an Hasenpestbakterien: Eine Variante des Erregers der Hasenpest wurde mit einem fluoreszierenden Protein ausgestattet, um den Infektionsweg des Bakteriums mikroskopisch verfolgen zu können. Als Marker-Gen wurde auch eine Antibiotika-Resistenz mit auf das Bakterium übertragen.

Nachweis von Pestbakterien:
Hier werden Gene aus Yersinien, zu denen auch der Pesterreger gehört, auf Kolibakterien übertragen.

Evaluierung von Luftkeimsammlern:
Gentechnisch veränderte Bakterien sollen zur Testung von Luftkeimsammlern eingesetzt werden. Obwohl dies im Bericht des BMVg nicht explizit erwähnt wird, liegt die Vermutung nahe, dass die genveränderten Bakterien in einer Testkammer auch aerosolisiert werden.

In der Biowaffenforschung bekommt die Gentechnik eine besondere Brisanz, da sie die Entwicklung weitaus effektiverer biologischer Waffen ermöglicht. Beispiele dafür sind bereits in wissenschaftlichen Fach-joumalen veröffentlicht worden. So haben russische Forscher ein Gen für das „Glückshormon" Endorphin in den Erreger der Hasenpest eingeschleust. Infizierte Personen würden nicht die üblichen Symptome der Hasenpest zeigen, sondern durch das Endorphin zusätzlich noch starke Verhaltensänderungen. Ehe die eigentliche Krankheitsursache erkannt ist, käme jede Hilfe zu spät. Bereits 1986 hat ein US-Team das Gen für den letalen Faktor aus Milzbrand-Bakterien auf harmlose Darmbakterien übertragen, die daraufhin auch den letalen Faktor produzierten.

Das gefährliche Potenzial der Gentechnik für die Entwicklung von Biowaffen wurde auch von den Vertragsstaaten der Biowaffenkonvention erkannt. Auf mehreren Überprüfungskonferenzen der Konvention wurde ausdrücklich festgestellt, dass auch alle gentechnisch hergestellten oder veränderten Biowaffen unter das Verbot der Konvention fallen. Als ein nächster Schritt wäre es erstrebenswert, ein Verbot oder zumindest eine Kontrolle von solchen Arbeiten einzurichten, die potenzielle Bio-waffenerreger noch waffentauglicher machen, z. B. durch die Übertragung von letalen Faktoren oder eine stärkere Medika-mentenresistenz.

Es ist eine offene Frage, ob die Vertragsstaaten der Biowaffenkonvention sich jemals auf entsprechende Regelungen einigen werden. In jedem Fall sollte jedoch die Bundesregierung es vermeiden, hier durch eigene Arbeiten Präzedenzfälle zu schaffen. Die Arbeit der Sanitätsakademie mit gentechnisch veränderten Hasenpest-Bakterien ist deshalb sehr kritisch zu bewerten.

Die Bakterien wurden mit einem fluoreszierenden Protein ausgestattet, um den Krankheitsverlauf der Hasenpest zu untersuchen. Als so genanntes Marker-Gen wurde ein weiteres Gen mit eingeschleust, das eine Resistenz gegen die Antibiotika Tetracyclin und Chloramphenicol vermittelt. Damit wurden die Pathogene noch „waffentauglicher" gemacht, da sie im Ernstfall mit diesem Antibiotikum nicht mehr behandelt werden können. Die Verwendung von Antibiotika-Resistenzen gehört zwar zu den Standardmethoden der heutigen Molekularbiologie, sie bekommt jedoch im Zusammenhang mit potenziel-len B-Waffen eine besondere Brisanz. Auch wenn die Bundeswehr mit diesem Projekt sicherlich keine offensiven Ziele verfolgt, zeigt dieses Beispiel doch deutlich, wie ignorant sie gegenüber der Zweischneidigkeit defensiver Forschung ist.

Offensives Potenzial

Bei einigen Forschungsansätzen in der Defensivforschung wird zwangsläufig ein offensives B-Waffen-Potenzial mit entwickelt. So müssen für die Testung von Nachweisverfahren oder Impfstoffen die entsprechenden Erreger produziert und appliziert werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass ein ganzes Arsenal an typischen B-Waffen-Erregern bei der Bundeswehr und ihren Auftragnehmern zumindest in kleineren Mengen vorliegt und für die entsprechenden Testverfahren eingesetzt wird.

Ein besonders krasses Beispiel liefert ein früheres Botulinum-Projekt des BMVg. Anfang der 1990er Jahre hat das Frankfurter Battelle-Institut im Auftrag des BMVg einen Impfstoff gegen das Botulinum-Toxin entwickelt, das zu den klassischen Toxinwaffen zählt. Da der Impfstoff aus einem inaktivierten Botulinum-Toxin besteht, muss für seine Herstellung zunächst das Gift in großen Mengen produziert werden. Tatsächlich enthält der Abschlussbericht des Projektes detaillierte Anweisungen zur Herstellung von verschiedenen Varianten des Botulinum-Toxins. Für die Impfstoffherstellung erfolgt im letzten Schritt eine Inaktivierung des Toxins durch Bestrahlung - für eine offensive Nutzung müsste dieser Schritt einfach weggelassen werden.

Ein weiteres Beispiel bietet die gentechnische Produktion des Gasbrand-Toxins in einem Darmbakterium, das für Impfstoffe und Nachweissysteme eingesetzt werden soll. Zwar wird im konkreten Falle nur eine nichttoxische Variante des Toxins produziert, es wäre jedoch ein Leichtes, mit exakt denselben Methoden eine tödliche Variante des Giftes in großen Mengen herzustellen - oder gleich das Darmbakterium als tödlichen Kampfstoff einzusetzen. Dieses Projekt wird seit vielen Jahren vom BMVg gefordert und hat alle methodischen Schritte zur Übertragung von Toxin-Genen und die Produktion des Toxins in Kolibakterien ausgearbeitet und entwickelt - ein rundum offensiv nutzbares Know-how.

Besonderes Augenmerk verdient auch die Aerosoltechnik, da die effektivste Methode zur Anwendung von biologischen Waffen die Ausbringung als feine Stäube über die Luft ist. Für die Testung von Nachweisverfahren für luftgetragene Keime müssen jedoch keimtragende Aerosole erst erzeugt werden - eine Technologie mit offensichtlich offensivem Anwendungs-potenzial.

Das BMVg verweigert aktuell eine Auskunft darüber, ob im Rahmen der B-Schutzforschung auch keimhaltige Aerosole erzeugt werden. In früheren Aussagen hat das BMVg allerdings Arbeiten mit „höheren Konzentrationen von nicht bedrohungsrelevanten Mikroorganismen und Erregern, mit keimhaitigen Aerosolen sowie mit bedrohungsrelevanten Keimen" zugegeben.

Impfstoffe

Der „dual-use"charakter von Impfstoffen wurde bereits erwähnt. Darüber hinaus müssen Impfungen als Schutz vor biologischen Waffen aus zweierlei Gründen prinzipiell in Frage gestellt werden. Zum einen sind sie nur von zweifelhafter Effizienz, da kaum gegen das gesamte Spektrum von B-Waffen-Erregern geimpft werden kann. Selbst eine Milzbrand-Impfung schützt nicht unbedingt gegen jede Art von Milzbrand-Erregern. Die Vielfalt der möglichen Erreger und ihrer Varianten macht einen Rundumschutz unmöglich, zumal die Gentechnologie hier noch ganz neue Möglichkeiten eröffnet. 1997 wurde bekannt, dass russische Forscher durch eine Genübertragung Milzbrand-Bakterien so verändert haben, dass die bekannten Impfstoffe nicht mehr vor ihnen schützen.

Die Bundeswehr hat das Problem im Prinzip erkannt, aber nur die halbherzige strategische Entscheidung getroffen, prioritär Impfstoffe gegen B-Kampfstoffe, die weltweit irgendwo bereits einmal munitioniert worden sind", zu entwickeln. Diese Einschränkung verringert das Problem kaum, da eine Vielzahl von Viren, Bakterien und Toxinen in den letzten Jahrzehnten im Rahmen offensiver Biowaffenprogramme z.B. in England, den USA, der Sowjetunion oder in Irak als Biowaffe entwickelt worden sind.

Neben dem „Klassiker" Milzbrand sind dies unter anderen Hasenpest, Botulinum-Toxin, Pestbakterien, Marburgvirus, Equine-Enzephalitis-Viren und vieles mehr. Alle bisher bekannten Offensivprogramme haben mehrere verschiedene Erreger parallel entwickelt, insofern wird sich kaum vorhersagen lassen, mit welchen biologischen Waffen eine Armee gegebenenfalls konfrontiert sein wird.

Prophylaktische Impfungen gegen die gesamte mögliche Bandbreite der Erreger sind jedoch nicht nur technisch praktisch unmöglich, sondern noch aus einem zweiten Grund problematisch. Impfungen bergen immer ein gewisses Gesundheitsrisiko, das sich mit der Zahl der verschiedenen Impfungen potenziert. So löst der Versuch der US-Armee, alle 2,5 Millionen US-Soldaten gegen Milzbrand (Anthrax) zu impfen, zunehmend Kritik aus. Es besteht auch der Verdacht, dass das Golfkriegs-Syndrom möglicherweise durch die Impfungen ausgelöst wurde.

Bislang hat das Verteidigungsministerium keine kohärente Strategie zum Nutzen von Impfstoffen im medizinischen B-Schutz vorgelegt. Es besteht der Verdacht, dass Impfungen unreflektiert als Schutzmaßnahme verfolgt werden, ohne eine klare Vorstellung davon zu haben, welchen tatsächlichen Beitrag ein eventuell irgendwann einmal vorliegender Impfstoff im B-Schutz leisten kann. Angesichts der „dual-use''-Problematik und der Notwendigkeit, die Entwicklung eines Offensivpotenzials wenn möglich zu vermeiden, ist eine Neubewertung der Impfstoffentwicklung bei der Bundeswehr dringend erforderlich.

Ausblick

Das Verteidigungsministerium versucht bislang, eine öffentliche Diskussion der Biowaffenforschung zu vermeiden, und verweigert bzw. verzögert detaillierte Informationen über die Forschungsprogramme. Umfassende Informationen über zivile Auftragnehmer werden nicht veröffentlicht, nur handverlesenen Personen wird Zugang zur medizinischen B-Schutz-Tagung gewahrt, und Fragen werden in der Regel gar nicht oder nur ausweichend beantwortet.

Transparenz und Offenheit sind die Grundvoraussetzung für eine demokratische Diskussion und Bewertung der sensiblen Defensivforschung an biologischen Waffen. Als einen ersten Schritt muss das Verteidigungsministerium umgehend eine umfassende Informationspolitik sicherstellen.

Angesichts der „dual-use"-Problematik wird es keine einfachen Antworten auf die Frage geben, welche Projekte sinnvoll sind und welche nicht. Ein wichtiges Bewertungskriterium muss die potenzielle Wirkung nationaler Defensivforschung auf internationale Abrüstungsbemühungen sein. So wäre es z.B. sinnvoll, innerhalb der Biowaffenkonvention ein Verbot von gentechnischen Veränderungen zu verankern, die Krankheitserreger noch pathogener oder waffentauglicher machen. Deshalb sind die Arbeiten der Bundeswehr mit antibiotikaresistenten Erregern grundsätzlich abzulehnen - unabhängig von der Frage, ob die Bundeswehr dies mit einer rein defensiven Motivation durchführt oder nicht.

Jenseits der Einzelprojekte muss jedoch das zu Grunde liegende Bedrohungsszenario für die Bundesrepublik in Frage gestellt werden. Die aktuellen Anstrengungen des Verteidigungsministeriums im medizinischen B-Schutz sind vor allem in geplanten Auslandseinsätzen der Bundeswehr begründet. Wer nicht plant, seine Truppen in Kriegsgebiete außerhalb Europas zu schicken, kann auf eine Ausweitung der B-Forschung in Deutschland verzichten. Insofern ist der massive Ausbau der Biowaffenforschung bei der Bundeswehr als Teil einer Aufrüstung zu begreifen, die erst die Voraussetzung für den Einsatz so genannter „Krisenreaktions-kräfte" außerhalb des Nato-Gebietes schafft.

Insbesondere die akademischen Institutionen, die im Auftrag des BMVg B-Forschung betreiben, sind aufgefordert, die politischen Implikationen ihrer Arbeit in der ganzen Bandbreite zu reflektieren. Für sich genommen kann weder der Verweis auf ein erhöhtes Bedrohungspotenzial noch die Behauptung eines defensiven Charakters der Forschung eine Rechtfertigung für die militärische Forschung an den Universitäten sein.

Die zivilen Auftragnehmer müssen sich der Diskussion stellen, dass sie mit ihrer Arbeit die Voraussetzung für Auslandseinsätze schaffen bzw. dass ihre Arbeit letztendlich in ein biologisches Wettrüsten münden kann. Es ist bedenklich, dass sich ein Großteil der akademischen Institutionen nicht oder nur sehr begrenzt zu ihrer Kooperation mit der Bundeswehr bekennt. Bis auf sehr wenige Ausnahmen wird hier eine Geheimhaltung ähnlich wie im Hause Scharping betrieben.

Impressum + Datenschutz