Macht
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Öffentliche Gegenanhörung zur Änderung des Betreuungsrechts Vorstellung und Einleitung Ich heiße Euch herzlich willkommen. Ich bin der René Talbot, bin im Vorstand von der Irrenoffensive und vom Landesverband und will Euch als erstes mal kurz vorstellen, wer hier alles anwesend ist. Als erstes unser Gast, Herr Professor Rohrmann. Herr Rohrmann ist vom Lehrstuhl für Behindertenpädagogik an der Universität Marburg. Den Lehrstuhl hat er seit 1995, und ist dort insbesondere mit Betreuungsrecht seit 1990 befaßt, aber vor allen Dingen, als Schwerpunkt, als Fokus hat er »Lebenslagen und Lebensbedingungen von Behinderten«. Und in dem Zusammenhang eben genau auch mit dem Betreuungsrecht lange befaßt, seit 1990. Dann sind weiterhin hier vorne: der Uwe Pankow von der Irrenoffensive und Landesverband Psychiatrie-Erfahrener/Werner-Fuß-Zentrum, Alice Halmi von dem Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt. (grad eben ist der Matthias wieder raus gegangen, aber er kommt bestimmt gleich wieder) Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener, er ist da der einzige Hauptamtliche in der Pharmakoberatung. Matthias kommt aus Bochum, ist als Gast aus Bochum zu uns gekommen. Dann Jan Groth. Jan Groth ist im Weglaufhaus engagiert und bei amnesty. Und dann haben wir noch ... ja wir vier. Als nächstes würde ich dann ganz kurz nochmal was dazu sagen, um was es geht. Also es geht um eine Kampagne zum Paragraph 1896 [BGB], in dem dieses breite Bündnis fordert, daß der erklärte Wille hinreichend sein muß, um eine Betreuung bzw. Entmündigung (oder dann ist es vielleicht erst ne Betreuung) zu verhindern. Also »gegen den erklärten Willen des betroffenen Erwachsenen darf keine Betreuung eingerichtet werden«. Das ist das Ziel der Kampagne. Derzeit steht im Gesetzentwurf, der verhandelt wird, daß gegen den freien Willen keine Betreuung eingerichtet können werden soll. Es geht also um ein Wort: entweder erklärter Wille, der Wille, der hinreichend ist, wenn man es sagt oder zu Protokoll gibt oder niederschreibt: ich will nicht betreut werden, soll hinreichend sein, keine Betreuung bekommen zu können oder verordnet bekommen zu können. Gegenüber dem, was der Gesetzgeber im Augenblick will, der freie Wille. Und da ist die ganze Willkür auch schon reingepackt unserer Ansicht nach, denn der freie Wille wird nach psychiatrischen Gutachten eben als unfrei erklärt und nur »natürlicher« Wille und damit ausgehebelt und zunichte gemacht; daß jemand gegen seinen Willen keine/ne Betreuung gegen seinen Willen eingesetzt werden kann. Das ist landläufig bekannte Praxis, mit allen möglichen Entrechtungen die durch ne Betreuung dann wieder möglich sind, Zwangsbehandlung als radikalste Form, aber bei Älteren auch oft Enteignung und natürlich Einsperrung, Abschieben in ein Heim usw. Das sind sozusagen die drei zentralen Wörter: der derzeitige Gesetzentwurf will den freien Willen zum Kriterium machen, damit die ganze psychiatrische Willkür der Begutachtung weiterhin aufrecht erhalten, dagegen setzen wir die Forderung nach dem erklärten Willen bzw. Juristen verwenden da auch den Begriff des »natürlichen« Willens. Der Wille, der also ohne Urteilskraft und ohne nach diesem Urteil handeln zu können, sich äußert. Nicht mehr jetzt, sondern ganz kurz dazu: wir haben angefangen unser Bündnis zu arbeiten gegen die »ambulante Zwangsbehandlung«, gegen den 1906a [BGB]. Nachdem das eigentlich ganz erfolgreich geklappt hat, haben wir uns weitere Ziele gesetzt und haben gesagt, wir können auch was positives erreichen. Und das wäre jetzt genau das Betreuungsrecht in dem Sinne neu zu gestalten, daß es nicht mehr/keine Zwangsbetreuung – Zwangsbetreuung ist Entmündigung – eben gibt. Deswegen auch hier die Parole »Zwangsentmündigung ist ein Verbrechen«. Mit dem sind wir aufgebrochen von letztes Jahr und jetzt haben wir doch ein breites Bündnis und machen jetzt diese Gegenanhörung, weil unser Wunsch, also unser Vorschlag, daß Herr Rohrmann gehört werden soll, als Experte im Rechtsausschuß nicht gehört/nicht angenommen wurde und daß wir deswegen das Medium der Öffentlichkeit genauso suchen, wie es der Rechtsausschuß sucht und wir ne öffentliche Gegenanhörung machen und deswegen hier auch Fotos gemacht werden. Wenn also hier jemand im Raum ist, der nicht will, daß sein Foto irgendwie erscheint, der soll bitte jetzt sich melden, daß der Jan das ... Ist irgendjemand, der was dagegen hat? Niemand, ja? Auch dass alles hier ins Mikrofon gesprochen werden soll, weil wir es wie gesagt, dokumentieren wollen und damit dann einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen wollen ... Das ist damit auch Euer Einverständnis gegeben, ja? Wir machen das ganz einfach so: erst macht Herr Rohrmann ungefähr 20/25 Minuten eine Präsentation oder einen Vortrag, anschließend machen wir vom Podium von vorn/hier eine Gegenanhörung, wir stellen einige Fragen und Herr Rohrmann wird sie beantworten, und danach ist dann offen für andere, Fragen zu stellen, vom ganzen Publikum. |