May 2nd - Day of Remembrance and Resistance

2. Mai Remembrance and Resistance Tag 2023

zur Erinnerung an die medizinisch-psychiatrischen Massenmorde von 1939 - 1949 und als Zeichen des andauernden Widerstandes gegen die heutige Zwangspsychiatrie.

 Im 28te T 4 Umzug am Remembrance and Resistance Tag, dem 2. Mai, ging es um die Forderung einer Gewaltfreien Psychiatrie.

Weg mit §§ 20, 21, 63, 64 StGB: Willkür im Recht: Unrecht!

Der Umzug führte zum Langenbeck-Virchow-Haus bei der Charité. Dort solte am 16.6. eine Tagung der Verteidiger des Forensisch-psychiatischen Unrechtsregimes stattfinden, das wir mit unserem Transparent jetzt schon kenntlich gemacht haben, siehe Demobericht.

Der gewichtige, pensionierte BGH Richter Thomas Fischer wird seine kruden Thesen von einer angeblich "medizinisch" feststellbaren bzw. negierbaren Schuldfähigkeit vortragen, um daraus zu schleißen, dass angeblich aus medizinischen Gründen an sich gefährliche Personen unbefristet einzusperren und willkürlich sogar folterartig Zwangsweise zu behandeln seien. Damit sei widersinnigerweise die Würde des Menschen gewahrt statt verletrzt. Dabei ist die Schuldfähigkeit eine anthropologisch feststehende Tatsache und kein medizinischer Fall, denn ein Mensch kann als Erwachsener immer schuldig werden, auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert werden müsste. Als Erwachsene/r sollte er/sie die Regeln des Zusammenlebens gelernt haben, und macht sich schuldig, wenn er/sie beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt anderen Menschen schadet bzw. deren Rechte verletzt. Kennzeichnend für den Menschen und unterscheidend von der Fauna ist eben, dass er ein moralisches Tier ist. Am 31.10.2023 werden dazu die Ergebnisse des Essay-Wettbewerbs voröffentlicht werden, ob das Forensisch-psychiatischen Unrechtsregimes mit Artikel 1 des Grundgesetz, also den Menscherechten und der Würde das Menschen, vereinbar ist. Siehe auch Prof. Wolf-Dieter Narrs Entgegnung auf Thomas Fischer hier: http://www.zwangspsychiatrie.de/2013/09/willkuer-im-recht-unrecht

Schluss mit Richtern als Büttel der Ärzte - Willkür im Recht? Unrecht!



Das war der Aufruf:

Schon lange kritisieren wir, dass per Gesetz angeblich die Schuldunfähigkeit mit psychiatrischer Expertise festgestellt werden könne. Dem Richter zur Hand gehend, soll mit so absurden Bezeichnungen wie z.B. Gute Fassade oder mutwilligen Unterstellungen wie Vorgetäuschte Krankheitseinsicht die unbefristete und dauerhafte Einsperrung, ja Zwangsbehandlung mit hoch potenten Drogen gerechtfertigt werden können. Es ist ein Angriff auf den Menschen in seinem Mensch-Dasein. Denn schuldig kann er als Erwachsener immer werden, auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert werden müsste. Da er als Erwachsener die Regeln des Zusammenlebens gelernt haben sollte, macht er sich schuldig, wenn er beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt anderen Menschen schadet bzw. deren Rechte verletzt. Kennzeichnend für den Menschen ist, dass er ein moralisches Tier ist. Schuldig werden zu können, ist also eine anthropologisch feststehende Tatsache und kein medizinischer Fall.
Deshalb muss diese Gesetzgebung endlich abgeschafft werden, da sie im Kern das Mensch-Sein bestreitet. Sie ist eine ins rechtlich/symbolisch verschobene Gattungsschranke, die Simulation von Recht. Sie kam 1933 in Deutschland in´s Gesetz und beförderte die angeblich „Geisteskranken“ in einer systematischen Massenmordaktion ab 1939 in die Gaskammern und mordete von 1941 bis 1949 durch systematisches Verhungern lassen.

Die Debatte um die Abschaffung des Maßregelvollzug ist in Gang gekommen, seit die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) im März letzten Jahres ihren Beschluss der Forderung einer Abschaffung der §§ 20, 21, 63 und 64 StGB veröffentlicht hat. Er ermöglicht völlig neue Bündnisse.

Dieses Jahr ziehen wir zur Charité, vor das Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin





 

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