Zum internationalen
Day of Remembrance and
Resistance 2013 treffen wir uns am
2. Mai zum 19.
mal in der
Tiergartenstr.
4 am Denkmal für die Opfer des systematischen ärztlichen
Massenmords von 1939 - 1949. Nach dem Gedenken werden wir dieses
Jahr protestierend zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein
in Berlin,
In
den Ministergärten 8 ziehen. Schleswig-Holstein versucht
als erstes Bundesland, psychiatrische Zwangsbehandlung in einer
Novelle des sog. PsychKG zu legalisieren, nachdem das Bundesverfassungsgericht
in 3 Beschlüssen drei entsprechende Landesgesetze genichtet
hat, weil alle diese Gesetze seit Bestehen der Bundesrepublik
mit der Verfassung unvereinbar, also illegal waren. Diese Nichtung
wird verstärkt durch die Vereinten Nationen, deren Sonderberichterstatter
über Folter, Juan E. Méndez, in der 22. Sitzung
des "Human Rights Council" am 4. März 2013 Zwangsbehandlung
in der Psychiatrie zu grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung, bzw. Folter erklärt hat. Er betonte:
"Das Verbot der Folter ist eines der wenigen
absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius
cogens, also eine zwingende Norm des internationalen
Rechts."*
Entsprechend forderte er, dass
"alle Staaten ein absolutes Verbot aller
medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen
von Personen mit Behinderungen verhängen sollten,
einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie,
Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder
Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die
Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen
einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen
und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen
Aufschub der Umsetzung rechtfertigen."**
In Folge der Erklärung von Juan Méndez hat sich am 2. April
2013 das "Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie" (
http://www.folter-abschaffen.de)
gegründet. Es ist ein Bündnis von Organisationen,
das die sofortige Nichtung aller Sondergesetze fordert, die
psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren.
Das immer und unbedingt gültige Folterverbot darf kein
Gesetzgesetzgeber durch eine scheinlegale Gesetzgebung versuchen
zu unterlaufen. Aber genau das hat sich der Kieler Landtag
vorgenommen!
Am 20.3.2013 hat er in 1. Lesung sogar ohne Aussprache den Gesetzentwurf
zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung mit der
Drucksachennummer
18/606 angenommen und in zwei Ausschüsse verwiesen,
die am 10. und 18.4. dazu beraten haben. Alle Fraktionen des
Kieler Landtags tun also so, als ob man über ein völkerrechtswidriges,
also illegales Foltergesetz überhaupt beraten könne!
Zum T4 Umzug rufen auf:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener,
Irren-Offensive, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener
Berlin-Brandenburg, Werner-Fuß-Zentrum.
---------------------------------------------------------------
* Aus
dem Bericht
A/HRC/22/53 des Sonderberichterstatters vom Februar 2013,
Abschnitt 82.: "The prohibition of torture is one of the few
absolute and non-derogable human rights, a matter of jus cogens,
a peremptory norm of customary international law."
** Seite 5 der Rede
von Juan E. Méndez: "States should impose an absolute
ban on all forced and non-consensual medical interventions against
persons with disabilities, including the non-consensual administration
of psychosurgery, electroshock and mind-altering drugs, for
both long- and short- term application. The obligation to end
forced psychiatric interventions based on grounds of disability
is of immediate application and scarce financial resources cannot
justify postponement of its implementation."