a)
Die Selbstbestimmung nicht nur als
Ausnahme, sondern tatsächlich gewähren.
Um das Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) zu erfüllen bzw. der Empfehlung des UN-BRK-Komitees
nach zu kommen, muss dazu § 1896 Abs. 1a BGB novelliert
werden: Der Satz:“Gegen den freien Willen des
Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden”
muss durch diesen Gesetzestext ersetzt werden:
Gegen den erklärten [oder natürlichen] Willen
des Volljährigen darf eine Betreuung weder eingerichtet
noch aufrechterhalten werden.
Das ist seit 2003 unsere Forderung. Diese Reform ist
der notwendige erste Schritt.
Wir wissen, dass leider keine der GroKo-Parteien gewillt
ist, diese Forderung zu erfüllen.
b)
Wenn die GroKo also nicht mehr Selbstbestimmung zulassen
will, dann bleibt nur, alles so zu
belassen, wie es augenblicklich ist (eventuell
könnte die Berufsbetreuerbezahlung etwas erhöht werden,
um deren ständigen Drängen, besser bezahlt zu werden,
an diesem Punkt nachzugeben).
c)
Die bisher als Ausnahme durch die Vorsorgevollmacht
schon bestehende Autonomie und Selbstbestimmung
nehmen.
Dazu sollen staatliche Qualitätsanforderungen und
Ausbildungsvorschriften für BerufsbetreuerInnen Kriterien
schaffen, die dann RichterInnen als Anforderung an
Vorsorgebevollmächtigte stellen könnten, um diese
jederzeit durch aufgezwungene BerufsbetreuerInnen
ersetzen zu können. Willkommener Vorwand ist dafür,
dass die Vorsorgebevollmächtigten nicht diese Berufsbetreuer-Qualitätskriterien
erfüllten und deshalb bei jedem Dissens mit Arzt oder
Richter zum angeblichen „Wohl“ der Bevollmächtigenden
durch eine/n „qualifizierten“ BerufsbetreuerIn abgelöst
werden können. Das wäre die Zerstörung der Selbstbestimmung
an zentraler Stelle und macht die Bürger*innen zum
„Subjekt“ als regelmäßig Unterworfene des Obrigkeitsstaats
– verbrämt als Super Nanny.
Also
bleibt die stellvertretende Entscheidungsfindung –
Vertreten – weiter bestehen, nur die
Berufsbetreuer sollen qualifiziert werden – also soll
c) Betreuer wunschkonform durchgesetzt
werden.
Das
muss verhindert werden!
Wenn Selbstbestimmung gesagt wird, muss auch
Selbstbestimmung gemeint sein!
Bayerische
Zwangspsychiatrie wird radioaktiv
Jeden
Kontakt zur Psychiatrie unterlassen und das mit der
PatVerfü absichern!
Immer
schon haben wir vor jedem Kontakt mit der Psychiatrie
gewarnt. Dazu haben wir als Instrument die PatVerfü®
entwickelt, eine spe-zielle Patientenverfügung,
die das Patienten-verfügungsgesetz § 1901a
BGB als Grundlage hat, um jegliche Untersuchung und
Diagnose rechtswirksam zu untersagen und so eine Zwangseinweisung
und Zwangsbehandlung unmöglich zu machen. Damit
werden die For-derungen erfüllt, die die BRD wie
auch Bayern per Unterschrift unter die UN-Behindertenrechtskonvention
sich verpflichtet haben, allen Bürgerinnen und
Bürgern zugute kommen zu lassen keinerlei
Vergewaltigun-gen mehr durch die Zwangspsychiatrie.
Die BRD wie Bayern weigern sich aber, ihr Versprechen
einzulösen.
Nun
also will Bayern per Gesetz alle, die aus einer Zwangseinweisung
entlassen wurden, der Polizei melden (Zitat
Bayerischer Rundfunk: Innenminister Joachim Herrmann
stellte klar, dass auch nach dem neuen Gesetzentwurf
weiterhin die örtlichen Polizeidienststellen informiert
würden, wenn ein gefährlicher psychisch Kranker
entlassen wird. https://www.br.de/nachricht/bayerisches-kabinett-entschaerft-psychiatriegesetz-100.html)
So werden alle, die unachtsam genug waren, unsere Warnungen
in den Wind zu schlagen und vorsichtshalber eine PatVerfü
zu unter-zeichnen, das Risiko eingehen, bei einer Be-rührung
mit der Psychiatrie mit einer Diagnose bei der Polizei
erfasst zu werden, die in Deutschland schon mal 10 Jahre
lang zum To-desurteil wurde: im systematischen ärztlichen
Massenmord von 1939-1949.
Diese
Gesetzesinitiative der Bayerischen Staatsregierung macht
in Bayern die Psychiat-rie wie zu einer radioaktiven
Substanz oder einem Giftgas, bei dem jede Berührung
zu ei-nem gefährlichen Risiko wird. Soll man deshalb
das Gesetzesvorhaben für eine zwar unbe-absichtigte,
aber trotzdem Werbemaßnahme für die
PatVerfü halten?
Diejenigen, die aus Gutgläubigkeit an das Psy-chiatrie-System
oder z.B. schlicht Ignoranz, sich nicht PatVerfü
geschützt haben, müssen einem Leid tun. Deren
Verwurstung in der Bay-erischen Zwangsmaschinerie ist
schrecklich und Menschenrechte verachtend.
Bitte werben Sie für die PatVerfü nicht
nur in Bayern, aber insbesondere da, damit gilt:
Geisteskrank?
Ihre eigene Entscheidung!
Informieren
Sie sich unter: www.patverfue.de
PatVerfü zum Herunterladen und Information unter:
www.patverfue.de
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Die-BPE
ruft zur Demonstration am 2.5. um 15
Uhr vor dem Eingang des Bundesministerium
der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin auf. Danach
beginnt dort um 16 Uhr der jährlich stattfindende T4-Umzug
zur Tiergartenstr. 4, siehe: https://goo.gl/maps/E66BmmFvE422
Zuerst
werden wir zur Bayerischen
Landesvertretung in Berlin in der Behrenstr.
21/22 ziehen, um dort gegen 16.30 Uhr mit einer Kundgebung
gegen das in Bayern geplante Horror
PsychKG zu protestieren. Bitte dazu die folgenden
aktuellen Artikel beachten:
Taz,
Spiegel-Online,
Süddeutsche,
Die
Welt, Tagesschau/Bayerischer
Rundfunk.
Selbst die DGPPN
und die BayGSP
haben sich jeweils in einer deutlichen Stellungnahme
gegen den Entwurf ausgesprochen siehe
hier und siehe
hier.
Dazu das neue Polizeigesetz in Bayern mit unbefristeter
Gefährderhaft siehe Bericht
in der Süddeutschen.
Offenbar will Söder-Bayern aus der BRD austreten: am
Besten schnellstens!
Danach
geht es weiter zum Kleisthaus, dem Amt
der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen. Dort werden wir
gegen 17.15 Uhr eine kurze Kundgebung abhalten, um gegen
18 Uhr den Umzug mit einem Gedenken am T4 Denkmal zu
beenden.
Dies
ist ein Aufruf der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener, der hier
im pdf Format zum Ausdrucken veröffentlicht ist.