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Der fachliche Konsens ist zerbrochen!
Seit
dem Foucault Tribunal 1998 hat unser Kampf gegen die Zwangspsychiatrie
entscheidende Erfolge erzielt. Wenn auch die gesetzlichen
Sonderregelungen der Zwangspsychiatrie noch nicht beseitigt
sind, wir menschenrechtlich weiter diskriminiert werden,
gibt es aber durch die PatVerfü
eine opt out Möglichkeit. Man kann sich also gegen Zwang
und Gewalt der Zwangspsychiatrie immunisieren. Deshalb
müssen wir weiter das Ziel bei den Gesetzgebern politisch
durchsetzen, dass die psychiatrischen Sondergesetze alle
beseitigt werden und nur noch die opt in Möglichkeit übrig
bleibt, man also nur noch durch eine vorher explizit und
schriftlich zugestimmte positive Vorausverfügung, zwangspsychiatrische
Maßnahmen erdulden zu wollen, mit Zwang und Gewalt festgehalten
und behandelt werden darf. Diese Forderung machen wir
zur Zeit mit unserer Unterschriftensammlung bei Change.org
bekannt: tinyurl.com/gegenZwang
Die
großartige Neuigkeit ist, dass ein wesentlicher Teil der
Psychiatrie, die in der Deutschen Gesellschaft für soziale
Psychiatrie (DGSP) organisierte sogenannte Sozialpsychiatrie
einen Beschluss gefasst hat, dass die §§ 63, 64, 20 und
21 StGB abgeschafft werden sollen. Sie hat also den bisher
bestehenden fachlichen Konsens aufgekündigt, dass Mediziner
angeblich "krankheitsbedingte" Schuldunfähigkeit feststellen
können, die Menschen zu einer Gefahr für andere machen
würde. Als sei das erbbiologisch feststehend, hatten die
Nazis das 1933 als psychiatrische Sondergesetzgebung in
die Rechtsprechung eingeführt.
Gleichzeitig wird damit auch den psychiatrischen Zwangsmaßnahmen,
mit denen ohne eine Straftat begangen zu haben,
in der nicht-forensischen Psychiatrie bestraft wird, der
legitimatorische Boden entzogen, denn diese sind dann
nur noch freiheitsberaubende oder sogar körperverletzende
Sanktion aufgrund von Willkür, die sowohl durch die UN-Behindertenrechtskonvention
wie das Grundgesetz Artikel 1 und 2 verboten sind. Deshalb
war auch das Motto unseres diesjährigen Remembrance and
Resistance Day:
Gewaltfreie
Psychiatrie! Weg mit § 63!
Diese
beiden Brüche, sowohl das Ende des fachlichen Konsenses
wie die Möglichkeit, sich den Zwangsmaßnahmen vorbeugend
zu entziehen, haben unwiderruflich das psychiatrische
Fundament gesprengt. Als Ruine bleibt der Zwangspsychiatrie
noch eine Gnadenfrist, bis sie endgültig ganz abgerissen
wird und alle psychiatrischen Sondergesetze Vergangenheit
geworden sein werden.
Erdmuthe Theuermeisters
Schilderungen der forensischen Psychiatrie wurden ebenfalls
verlesen:
Erdmuthes Erklärung was in der Forensik geschieht:
https://www.dissidentart.de/bilder_tumarkin/erdmuthe.htm
Deren Erfahrungsbericht, wie die Zwangsbehandlung
im Maßregelvollzug vollzogen wird: https://www.antipsychiatrie.de/io_09/zwangsbehandlung.htm
Im Übrigen hat unser
Einsatz für die Insassen der Forensik dem Berliner Spar-Senat
auch als Begründung dafür gedient, uns 1994 die gesamte
Unterstützung zu entziehen. Wahrscheinlich war das aber
ein Glück, denn dann konnten bzw. mussten wir uns unabhängig
von dessen Geldern weiter entwickeln.
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