Im 28te
T 4 Umzug am Remembrance and Resistance Tag,
dem 2. Mai, ging es um die Forderung einer Gewaltfreien
Psychiatrie.
Weg mit §§ 20, 21, 63, 64
StGB: Willkür im Recht: Unrecht!
Der Umzug
führte zum Langenbeck-Virchow-Haus
bei der Charité. Dort solte am 16.6. eine
Tagung
der Verteidiger des Forensisch-psychiatischen Unrechtsregimes
stattfinden, das wir mit unserem Transparent jetzt
schon kenntlich gemacht haben, siehe
Demobericht.
Der gewichtige, pensionierte BGH Richter Thomas
Fischer wird seine kruden Thesen von einer angeblich
"medizinisch" feststellbaren bzw. negierbaren Schuldfähigkeit
vortragen, um daraus zu schleißen, dass angeblich
aus medizinischen Gründen an sich gefährliche Personen
unbefristet einzusperren und willkürlich sogar folterartig
Zwangsweise zu behandeln seien. Damit sei widersinnigerweise
die Würde des Menschen gewahrt statt verletrzt.
Dabei ist die Schuldfähigkeit eine anthropologisch
feststehende Tatsache und kein medizinischer Fall,
denn ein Mensch kann als Erwachsener immer schuldig
werden, auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert
werden müsste. Als Erwachsene/r sollte er/sie die
Regeln des Zusammenlebens gelernt haben, und macht
sich schuldig, wenn er/sie beabsichtigt oder auch
unbeabsichtigt anderen Menschen schadet bzw. deren
Rechte verletzt. Kennzeichnend für den Menschen
und unterscheidend von der Fauna ist eben, dass
er ein moralisches Tier ist. Am 31.10.2023
werden dazu die Ergebnisse des Essay-Wettbewerbs
voröffentlicht werden, ob das Forensisch-psychiatischen
Unrechtsregimes mit Artikel 1 des Grundgesetz, also
den Menscherechten und der Würde das Menschen, vereinbar
ist. Siehe auch Prof. Wolf-Dieter Narrs Entgegnung
auf Thomas Fischer hier: http://www.zwangspsychiatrie.de/2013/09/willkuer-im-recht-unrecht
Schluss
mit Richtern als Büttel der Ärzte - Willkür
im Recht? Unrecht!
Das
war der Aufruf:
Schon
lange kritisieren wir, dass per Gesetz angeblich
die Schuldunfähigkeit mit psychiatrischer Expertise
festgestellt werden könne. Dem Richter zur
Hand gehend, soll mit so absurden Bezeichnungen
wie z.B. Gute Fassade oder mutwilligen
Unterstellungen wie Vorgetäuschte
Krankheitseinsicht die unbefristete
und dauerhafte Einsperrung, ja Zwangsbehandlung
mit hoch potenten Drogen gerechtfertigt werden können.
Es ist ein Angriff auf den Menschen in seinem Mensch-Dasein.
Denn schuldig kann er als Erwachsener immer werden,
auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert werden
müsste. Da er als Erwachsener die Regeln des
Zusammenlebens gelernt haben sollte, macht er sich
schuldig, wenn er beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt
anderen Menschen schadet bzw. deren Rechte verletzt.
Kennzeichnend für den Menschen ist, dass er
ein moralisches Tier ist. Schuldig werden zu können,
ist also eine anthropologisch feststehende Tatsache
und kein medizinischer Fall.
Deshalb muss diese Gesetzgebung endlich abgeschafft
werden, da sie im Kern das Mensch-Sein bestreitet.
Sie ist eine ins rechtlich/symbolisch verschobene
Gattungsschranke, die Simulation von Recht. Sie
kam 1933 in Deutschland in´s Gesetz und beförderte
die angeblich Geisteskranken in einer
systematischen Massenmordaktion ab 1939 in die Gaskammern
und mordete von 1941 bis 1949 durch systematisches
Verhungern lassen.
Die
Debatte um die Abschaffung des Maßregelvollzug
ist in Gang gekommen, seit die Deutsche Gesellschaft
für soziale Psychiatrie (DGSP) im März
letzten Jahres ihren Beschluss
der Forderung einer Abschaffung der §§
20, 21, 63 und 64 StGB veröffentlicht hat.
Er ermöglicht völlig neue Bündnisse.
Dieses
Jahr ziehen wir zur Charité, vor das Langenbeck-Virchow-Haus,
Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin